Widerrufsbelehrung
Bei Tickets für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
[WIDERRUFSBELEHRUNG – weiterer Text folgt und wird vor dem Start ergänzt]
Bei Tickets für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
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